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Hundehaftpflicht: Versichern beruhigt

Gestürzte Radfahrer, zerbrochene Vasen, zerkratzte Sofas: Hunde können schnell Schäden verursachen. Tierhalter haften dann für ihre Vierbeiner. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein alter oder junger Hund ist, ob ruhig oder temperamentvoll. Doch das Risiko ist versicherbar und eine Hundehaftpflicht deckt die verursachten Schäden ab.

Schadensbegrenzung

Gesetze regeln das friedliche und harmonische Miteinander. Vom Mietrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Straßenverkehrsrecht: Im Bundesgesetzbuch ist genau beschrieben, welche Paragrafen wann zur Geltung kommen. Auch für Hundehalter gibt es Gesetze, die eingehalten werden müssen. Zivilrechtlich haftbar ist in Deutschland allgemein der Tierhalter – unter gewissen Umständen auch jene Person, die den Hund betreut.

Während in einigen Bundesländern die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist, herrscht in anderen Bundesländern eine Pflicht zum Abschluss einer Versicherung nur teilweise. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, indem es keine Vorschriften bezüglich der Versicherung für Vierbeiner gibt.

Ebenfalls nicht bundesweit geregelt ist die Versicherungspflicht spezieller Hunderassen, wie beispielsweise die Listenhunde. Hier variieren die Gesetzte je nach Bundesland. Größe, Rasse und Charakter haben jedoch wenig Einfluss darauf, ob eine Versicherung abgeschlossen wird oder nicht. Es kann jedem Hundehalter nur dringend empfohlen werden, rechtzeitig vorzubeugen, denn die Kosten für verursachte Schäden können sehr hoch sein. Selbst der bravste Hund kann sich bei einem Spaziergang plötzlich losreißen und Schäden verursachen.

In diesen Bundesländern muss jeder Hund versichert sein:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In diesen Bundesländern besteht eine teilweise Versicherungspflicht:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

Es kommt immer auf die Details an

Viele Hundebesitzer vergessen, dass im Unterschied zu kleinen Haustieren – wie zum Beispiel Kaninchen, Meerschweinchen oder Katzen – Hunde nicht in der Haushaltsversicherung integriert sind. Die Hundehaftpflicht muss extra abgeschlossen werden und deckt im Idealfall alle durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden, sowie die damit verbundenen außergerichtlichen oder gerichtlichen Kosten der Schadenersatzforderungen.

Hundehaftpflicht Coya

Photo by Chris F from Pexels

Wie bei allen anderen Versicherungen auch steckt der Teufel im Detail. Die Versicherungsbedingungen variieren je nach Versicherungsgesellschaft und müssen genau auf allfällige Haftungsausschlüsse überprüft werden. Im Kleingedruckten steht oft, dass beispielsweise Vermögensschäden ausgeschlossen sind oder Welpen nicht mitversichert sind.

Was muss bei einem Aufenthalt in einer Tierpension beachtet werden?

Es ist auch auf den örtlichen Geltungsbereich zu achten, falls eine Auslandsreise oder ein Urlaub mit dem Hund geplant ist. Eine Sonderregelung braucht auch der Aufenthalt in der Tierpension. Bei Krankheit oder Urlaub des Hundebesitzers kommt es immer wieder vor, dass der geliebte Vierbeiner vorübergehend in der Tierpension betreut werden muss. Wird der beste Freund des Menschen von der Tierpension übernommen, muss ein gültiger Impfpass und Heimtierausweis vorhanden sein.

Nach der Übergabe ist der Betreiber der Tierpension während der Dauer des Aufenthaltes als Tierhalter zu betrachten. Richtet der Hund während des Aufenthaltes Schäden in der Tierpension an, stellen sich haftungsrechtliche Fragen. Grundsätzlich hat zwar der Eigentümer durch die Abgabe seines Hundes in der Tierpension für eine professionelle Beaufsichtigung gesorgt, aber es können ihm trotzdem im Schadensfall Kosten entstehen. Zum Beispiel dann, wenn dem Hundehalter ein Mitverschulden nachgewiesen wird, weil er den Tierpensions-Betreiber nicht ausreichend über spezielle Verhaltensweisen seines Hundes aufgeklärt hat. Umso wichtiger ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht vor der Unterbringung in einer Tierpension.

Prämien und Deckungssummen einer Hundehaftpflicht Versicherung

Die Höhe der Prämien ist unterschiedlich und hängt vom Versicherungsanbieter und der Deckungssumme ab. Je höher diese ist, desto höher sind die zu bezahlenden Prämien. Je nach Versicherung wird eine Deckungssumme von 5, 10, oder 15 Millionen empfohlen. Hundehalter sollten sich vor Abschluss der Versicherung von einem Versicherungsmakler ausführlich beraten und ein individuelles Versicherungspaket erstellen lassen. Sinnvoll ist die Kombination mit einer Unfall- und Operationsversicherung. Wer eine sehr günstige Versicherung abschließt, wird es im Schadensfall bereuen.

Welche Schäden deckt die Hundehaftpflicht?

Oft sind es nur ein paar Sekunden – eine kleine Unachtsamkeit und schon entstehen enorme Schäden.

Man stelle sich vor: Während der Gassi-Runde oder beim Bummel durch die Stadt reißt sich der Vierbeiner plötzlich los, weil er einen anderen Hund sieht oder durch den Straßenlärm verängstigt ist. Der Hund gefährdet durch das Losreißen und Weglaufen andere Fußgänger sowie Radfahrer und bringt diese eventuell zu Sturz. Oder der Vierbeiner verursacht einen Autounfall, weil er auf die Straße läuft. In solchen Fällen können hohe Kosten auf den Tierhalter zukommen, die jedoch durch die Versicherung gedeckt sind.

Wissenswertes rund um die Hundehaftpflicht Versicherung

  • Trotz Versicherung ist der Hundehalter nicht von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreit.
  • Besteht eine Pflichtversicherung für Hunde, muss diese zwingend abgeschlossen und aufrechterhaltet werden.
  • Unterlässt das der Hundebesitzer, begeht er eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe rechnen.
  • Vor Abschluss der Versicherung lohnt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen.
  • Versicherungsmakler beraten gerne.
  • Nur eine zeitige Vorsorge schützt vor hohen Kosten im Schadensfall.

 

Titelbild: Photo by Helena Lopes from Pexels
* Gesponserter Beitrag

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